Aus der Backstube 4 Min. Lesezeit

Allergene: was wir kennzeichnen und was Sie jederzeit fragen können

Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene, wie Sie bei uns an die vollständige Zutatenliste kommen und was bei loser Ware gilt.

Wer eine Unverträglichkeit hat, will keine ungefähre Antwort. Deshalb hier klar, was wir kennzeichnen, wo Sie die Angaben bekommen und wo unsere Grenzen liegen.

Die 14 Allergene

Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung von vierzehn Stoffgruppen. Für eine Bäckerei besonders relevant:

  • Glutenhaltiges Getreide — Weizen, Roggen, Dinkel, Gerste, Hafer
  • Eier
  • Milch einschließlich Laktose
  • Schalenfrüchte — Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse und weitere
  • Sesamsamen
  • Soja
  • Lupinen

Dazu kommen Erdnüsse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere, Sellerie, Senf und Schwefeldioxid.

Wo Sie die Angaben bekommen

Bei loser Ware — also allem, was offen im Tresen liegt — muss die Auskunft nicht auf jedem Stück stehen. Sie muss aber jederzeit verfügbar sein.

Bei uns heißt das: Fragen Sie im Verkauf. Unser Personal hat die vollständigen Zutatenlisten in der Filiale griffbereit, für jedes Produkt. Das ist keine Sache, die erst herausgesucht werden muss.

Geht es telefonisch schneller: 0 94 51 / 30 66.

Bei Torten früh Bescheid geben

Bei Anlasstorten klären wir Allergene im Vorgespräch, nicht bei der Abholung. Der Grund ist praktisch: Eine Torte, die bereits fertig ist, lässt sich nicht mehr anpassen.

Sagen Sie also bitte gleich, wenn bei Ihren Gästen etwas dabei ist — dann können wir die Sorte danach auswählen, statt hinterher zu improvisieren.

Was wir ehrlich nicht können

Wir backen in einer Backstube, und dort werden Weizen, Roggen, Dinkel, Nüsse und Sesam verarbeitet. Mehl liegt in der Luft, Bleche werden geteilt, Teige entstehen nebeneinander.

Das heißt: Spurenfreiheit können wir nicht garantieren. Bei Zöliakie oder einer schweren Nussallergie ist unsere Backstube nicht der richtige Ort, und wir sagen das lieber deutlich, als es zu beschönigen.

Für vegane oder laktosefreie Varianten bei Torten gilt das Umgekehrte: Da ist einiges möglich, aber nicht bei jeder Sorte. Fragen Sie danach, bevor Sie sich festlegen — wir prüfen ehrlich, was geht.

Kurz zusammengefasst

Ihre FrageWohin
Was ist in diesem Gebäck?Verkauf in der Filiale, Liste liegt vor
Ist das laktosefrei machbar?Vorgespräch bei der Torte, nicht bei Abholung
Sind Spuren ausgeschlossen?Nein — eine Backstube, gemeinsame Geräte
Schriftliche Auskunft nötig?Anruf unter 0 94 51 / 30 66

Die Filialen mit Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter Filialen.

Typische Fälle aus dem Verkauf

„Ist da Sesam drauf?” Bei manchen Semmeln ja, sichtbar. Sesam kann aber auch im Teig stecken oder über die gemeinsame Ablage dazukommen. Fragen Sie im Zweifel nach — die Liste sagt es genau.

„Mein Kind verträgt keine Milch.” Dann geht es um mehr als offensichtliche Milchprodukte: Auch Backtrennmittel und manche Glasuren enthalten Milchbestandteile. Das steht in der Zutatenliste, nicht am Regal.

„Ist das vegan?” Bei einigen Broten ja, bei Feingebäck meistens nicht. Wir sagen Ihnen konkret, welche Artikel infrage kommen, statt pauschal ja oder nein zu antworten.

„Können Sie eine glutenfreie Torte machen?” Nein — nicht mit der nötigen Sicherheit. In unserer Backstube wird täglich mit Weizen- und Roggenmehl gearbeitet, und Mehlstaub lässt sich nicht abschalten. Bei Zöliakie ist das ein echtes Risiko, und wir sagen das lieber deutlich.

Warum wir keine Liste ins Netz stellen

Die naheliegende Frage: Warum steht das alles nicht einfach auf der Website?

Weil es dort veralten würde. Rezepturen ändern sich, Lieferanten wechseln, Zusammensetzungen werden angepasst. Eine gedruckte oder online gestellte Liste ist genau so lange richtig, wie niemand etwas ändert — und dann ist sie falsch, ohne dass es auffällt.

Die Liste in der Filiale wird gepflegt. Das ist der Grund, warum wir Sie dorthin verweisen und nicht auf eine Unterseite.

Was das Gesetz verlangt

Die Kennzeichnungspflicht folgt der Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Für lose Ware — also alles, was offen verkauft wird — gilt: Die Information muss vorhanden und leicht zugänglich sein. Sie muss nicht an jedem einzelnen Stück kleben.

Das ist keine Ausrede, sondern die praktische Lösung. Ein Schild an jedem Brötchenkorb wäre unleserlich; ein Ordner hinter der Theke, in dem jemand in zehn Sekunden nachsieht, ist es nicht.

Im Zweifel fragen

Es gibt keine dumme Frage an der Theke. Wer wegen einer Unverträglichkeit nachfragt, hält niemanden auf — unser Personal ist darauf eingestellt, und die Antwort dauert selten länger als eine halbe Minute.

Telefonisch: 0 94 51 / 30 66. Die Filialen mit ihren Zeiten stehen unter Filialen.

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